Herstellung

Hohe Qualitätsstandards im gesamten Prozess

Zytostatika herstellende Apotheken unterhalten eigene Sterillabore und gewährleisten die gesetzlich vorgeschriebenen hohen Qualitätsstandards. Sie gelten von der regelmäßigen Schulung des Personals über die Ausstattung der Anlagen, das Einhalten genau definierter Arbeitsabläufe, eine ständige technische und mikrobiologische Überwachung bis zum Verpacken der gebrauchsfertigen Lösungen und einem sicheren Transport zur Patientin oder zum Patienten.

HOCHMODERNE WERKBÄNKE

Wurde in Apotheken früher noch an sogenannten „Berner Boxen“ gearbeitet, so sind es heute hochmoderne Werkbänke, die bis zu einer Million Euro in der Anschaffung kosten können. Sie erlauben die Herstellung sensibler Arzneimittel unter Laminar-Flow und erfüllen die Anforderungen der Reinraumklasse A.

Laminar-Flow ist eine sanfte Strömung hochrein gefilterter Luft mit gleichmäßiger Geschwindigkeit. Die Luft strömt vertikal durch den gesamten reinen Arbeitsraum und transportiert alle beim Arbeiten anfallenden schwebefähigen Partikel zuverlässig zu den Absaugschlitzen an der vorderen und hinteren Tischkante.

Schauen Sie uns über die Schulter 

Normalerweise dürfen Sie die Reinräume von Zytostatika herstellenden Apotheken nicht betreten. Unser Film aber erlaubt Ihnen einen Blick hinter die Kulissen. 

Link zum Film 

Und wenn Sie lieber lesen, dann erklären wir Ihnen hier den Weg einer parenteralen Lösung – Schritt für Schritt bis zur fertigen Zubereitung. 

 

Prüfung der Patientendaten

Im Labor einer VZA-Apotheke treffen die aktuellen Patienten- und Therapiedaten ein und werden überprüft. Bei Bedarf hält die Apothekerin / der Apotheker noch einmal Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Erst danach wird die Freigabe zur Produktion einer patientenindividuellen Lösung erteilt.

Bereitstellen des Materials

Die Apotheke bestellt die Ausgangsstoffe für die Zubereitung beim medizinischen Großhandel und lagert sensible Produkte in speziellen Kühlschränken, deren Temperatur durchgängig überwacht wird. Erst kurz vor Produktion der Zubereitung werden alle Ausgangsstoffe sowie weitere Materialien wie zum Beispiel Infusionsbeutel bereitgestellt.

Einschleusen in den Reinraumbereich

Die benötigten Ausgangsstoffe erreichen den Reinraumbereich über aktiv belüftete Materialschleusen. Auch das Labor-Team hat die Herstellungsräume über eigene Schleusen betreten und trägt nun sterile Overals, Mundschutz, Haube und Handschuhe.

Herstellung unter Laminar-Flow

Die eigentliche Herstellung einer Lösung erfolgt an modernen Werkbänken unter einem sogenanntem „Laminar-Flow“ mit vertikalem Luftstrom (Reinraumklasse A). Sie gewährleistet keimfreie Zubereitungen in höchster Qualität. Damit auch menschliche Fehlerquellen ausgeschlossen werden, arbeitet das Labor-Team im 4-Augen- Prinzip und dokumentiert alle eingesetzten Medikamente chargengenau. So wird eine lückenlose Rückverfolgbarkeit sichergestellt.

Sicher verpackt und ausgeschleust

Auch das Verpacken geschieht unter Reinraum- Bedingungen. Jede Infusionslösung wird einzeln eingeschweißt, erhält ein Etikett und wird in eine gekühlte Transportbox gelegt. So sind während des anschließenden Transports Verunreinigungen, Beschädigungen oder Verwechslungen unmöglich. Die hygienisch verpackte Zubereitung verlässt den Laborbereich erneut durch die Material-Schleuse.

Endkontrolle und Freigabe

Bevor die fertige Zubereitung ausgeliefert wird, erfolgt eine sorgfältige Endkontrolle durch die verantwortliche Apothekerin oder den Apotheker. Erst wenn auch diese Hürde genommen ist, wird die Freigabe zur Auslieferung an die Arztpraxis erteilt. Auch Krankenhäuser ohne eigene Krankenhausapotheken beziehen Parenteralia aus herstellenden öffentlichen Apotheken. 

Unverzüglicher Transport

Oft muss die angeforderte Zubereitung so schnell wie möglich bei der Patientin oder beim Patienten sein. Eigene Fahrdienste sorgen für einen reibungslosen Transport. Zwischen dem Start im Labor und der Ankunft am Zielort vergehen häufig nur einige Minuten. 

Alles hat seine Ordnung: Die Apothekenbetriebsordnung

Apotheken, die Arzneimittel zur parenteralen Anwendung herstellen, müssen die in § 35 der
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelten Anforderungen erfüllen.